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Sterbehilfe in der Schweiz
Bei der Hilfe zum Sterben geht es darum, den Tod eines anderen Menschen willentlich, auf dessen Wunsch, herbeizuführen oder den Sterbeprozess gezielt zu beschleunigen.
Im Kern greift der Handelnde bewusst in den Krankheitsverlauf des Patienten ein, um ihm durch die Lebensverkürzung sein Leid zu ersparen.
Am 26. Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht: Jeder Mensch hat grundsätzlich ein Recht darauf, selbstbestimmt zu sterben. Das heißt, dass nun auch die Beihilfe zum Suizid in Deutschland erlaubt ist. Das neue Urteil zur Sterbehilfe in Deutschland bringt Betroffenen Erleichterung, wirft aber auch Fragen auf. Welche Möglichkeiten haben Schwerkranke jetzt? Und wie können Sie die Sterbehilfe in Ihrer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht regeln?
Wir erklären Ihnen, welche Auswirkungen das neue Urteil zur Sterbehilfe hat und beantworten Ihnen gerne jederzeit, ehrlich jegliche Fragen zu diesem Thema.
Wenn Sie sich für eine Organisation der Sterbehilfe, sowie eine Betreuung durch uns entscheiden, geht es um das folgende Konzept. Wir reisen mit Ihnen, sowie Ihrem engsten Kreis, in ein pietätvolles, Schweizer Luxushotel. Vorort bieten wir Ihnen und Ihren Liebsten eine Komplett-Betreuung, welche sowohl das leibliche, als auch das seelische Wohl mit einschließt. Wir wollen, dass Sie sich um nichts weiter kümmern oder sorgen müssen.
Wir organisieren, dass Sie alle gemeinsam ein paar wunderschöne letzte Tage miteinander verbringen und noch einige schöne Momente und Erinnerungen zusammen erleben können.